Dank an alle Menschen, die gegen Hass und Hetze auf die Straße gehen
EKD-Repräsentantinnen: Extremistische, rassistische, und völkisch-nationalistische Einstellungen schlagen Gott ins Gesicht
EKD-Synodenpräses Heinrich unterstreicht: „Das Erinnern richtet für mich nicht nur den Blick in die Vergangenheit, sondern auch auf das heute und morgen.“ Bischöfin Fehrs betont: „Menschenverachtende Ideologien, ja Hass und Menschenfeindlichkeit sind nicht nur historische Phänomene. Als Kirche sind wir verpflichtet, eine klar vernehmbare Stimme gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung zu sein. Extremistische, rassistische, und völkisch-nationalistische Einstellungen schlagen Gott ins Gesicht.“
Die beiden Repräsentantinnen der EKD verweisen in diesem Zusammenhang erneut auf die Beschlüsse der EKD-Synode vom November 2023. Die Synode hatte unter anderem festgestellt, dass christlicher Glaube und Antisemitismus unvereinbar sind, und dass es sich bei Antisemitismus um eine Form der Gotteslästerung handele. In einem Beschluss zur Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und extremer Rechter haben die Synodalen zudem ihre Besorgnis über den wachsenden Zuspruch für extreme Parteien wie die AfD zum Ausdruck gebracht und erklärt.
Fehrs und Heinrich sprechen allen Menschen, die in den letzten Wochen zu Hunderttausenden für eine freiheitliche, demokratische und offene Gesellschaft und gegen Hass und Hetze auf die Straße gegangen sind, ihren Dank aus. „Engagierte Bürgerinnen und Bürger und eine entschlossene Zivilgesellschaft sind die besten Bollwerke gegen Fanatismus. Sie sind die wichtigsten Stützen einer wehrhaften Demokratie“, so die amtierende EKD-Ratsvorsitzende.
Synodenpräses Heinrich ergänzt: „Unsere Demokratie muss gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschlossen entgegentreten. Rechtsextrem motivierte rassistische, antisemitische, antimuslimische und queerfeindliche Straftaten müssen durch die Strafverfolgungsbehörden energisch verfolgt werden. Auch unser Grundgesetz sollte in Art. 3 alle Opfergruppen des Nationalsozialismus schützen. Dazu gehören auch queere Menschen, die bisher noch nicht namentlich genannt werden.“
Hannover, 27. Januar 2024