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Grabarten und Bestattungsformen

Die Friedhofssatzung unterscheidet viele unterschiedliche Grabarten: In Wahlgräbern mit ein oder mehreren Bestattungsstellen wird Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit auch über den Tod hinaus deutlich. Besonders eindrucksvoll sind hier die großen Familiengrabstellen. In den Wahlgräbern beträgt die Ruhezeit bei Erdbestattung 25 Jahre, bei Urnenbeisetzung 20 Jahre. Grabnutzungsrechte können bei Wahlgräbern nachgekauft werden. In den Reihengräbern wird in der Regel in zeitlicher Reihenfolge bestattet.

Es gibt Gräber mit unterschiedlich hohem Pflegeaufwand. Der Pflegebedarf ist bei den Gräbern mit liegender Gedenkplatte im Rasen am geringsten und steigt mit zunehmender Schmuckfläche. Diese Schmuckfläche gibt mit zunehmender Größe natürlich auch Raum für ein individuelles Gedenken und Pflanzenschmuck.

Auch können Verstorbene bei uns unter der Blutbuche in einem Baumgrab ihre letzte Ruhe finden; vor der Geburt verstorbene Kinder können in dem schön gestalten Sternenkindergrab beigesetzt werden.

Unser Friedhof bietet auch ein Feld für namenlose Beisetzungen an. An einem Gedenkstein am Rande dieses Feldes kann mit Blumenschmuck der Beigesetzten gedacht werden, auf der Beisetzungsfläche ist dieses nicht möglich.

Über die Lage der unterschiedlichen Grabfelder und der jeweiligen Gebühren gibt das Kirchenbüro oder unser Küster gerne Auskunft.

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