Vermietung
Nachfolgend finden Sie die Gebühren- und Nutzungsordnung für das Gemeindehaus Flemhude.
Gebühren- und Nutzungsordnung für das Gemeindehaus Flemhude
Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Flemhude stellt das Gemeindehaus gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr für Privat-, Vereins- und Gruppenfeiern zur Verfügung. Er verpflichtet jeden Benutzer, sich der Würde eines kirchlichen Gebäudes entsprechend zu verhalten und legt folgende Nutzungs- und Gebührenordnung fest:
- Der Mieter übernimmt mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag die Verantwortung für das Gemeindehaus Flemhude und beachtet folgende Vereinbarungen:
- Der Mieter bekommt einen Schlüssel ausgehändigt und ist verpflichtet, für ein ordnungsgemäßes Verschließen des Hauses zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden. Diese Haftung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Mieter nachweist, dass der Schaden nicht auf seinem Verschulden beruht.
- Der Mieter haftet auch sonst für alle entstehenden Schäden, soweit diese von ihm oder seinen Gästen schuldhaft verursacht worden sind.
- Entstandene Schäden meldet der Mieter umgehend.
- Alkoholausschank ist nur bei geschlossenen Veranstaltungen ( Familienfeiern etc. ) zulässig. Der Mieter achtet aber darauf, dass es nicht zu Auswüchsen des Alkoholgenußes kommt. Es besteht Rauchverbot im Haus.
- Der Mieter achtet darauf, dass während und insbesondere bei Beendigung der Veranstaltung die Anwohner nicht durch vermeidbaren Lärm belästigt werden.
- Der Umgang mit offenem Feuer (Lagerfeuer, Grill) ist wegen des Reetdaches nicht erlaubt.
- Die Höchstbelegung von 40 Personen sollte nicht überschritten werden, da auch die Ausstattung für diese Personenzahl ausgelegt ist.
- Nicht vermietet wird für Polterabende, parteipolitische Veranstaltungen mit Öffentlichkeitscharakter, Feiern anlässlich eines 18.Geburtstages sowie Silvesterfeiern.
- Nutzungsgebühren:
10.1. Veranstaltungen von Gruppen mit Tagungscharakter sowie Beerdigungskaffee o. ä.
ganzes Haus mit Küche 60,00 €
10.2. Nutzungsgebühren für Sitzungen ehrenamtlich tätiger Gruppen
pauschal 20,00 €
10.3. Familienfeiern (Geburtstage, Hochzeiten etc. ), jeweils mit Küche
ganzes Haus 150,00 € - Terminfestlegungen können erst 2 Monate vor der Vermietung verbindlich zugesagt werden, weil bis dahin kirchliche Veranstaltungen Vorrang haben müssen.
- Schlüssel können zu den Bürozeiten abgeholt werden: Mo., Di., Do. u. Fr. von 9.00-12.00 Uhr
- Die Miete ist im Voraus im Gemeindebüro bar zu entrichten.
Flemhude, den 10.06.2021